GONZO! KINDERKINO > JUGENDSCHUTZ


BITTE JUGENDSCHUTZ IMMER BEACHTEN

FSK-FREIGABEN (1) der Filme müssen immer beachtet werden.
Einzige Ausnahme: Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung von PP (2) oder EP (3) Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren besuchen ("parental guided"). Filme ohne FSK-Kennzeichung (offen oder ungeprüft) sind unabhängig von ihrem Inhalt oder ihrer Machart erst ab 18 Jahren freigegeben. Der Vermerk Bildungs- oder Informationsprogramm ausschließlich bei Dokumentar- oder Lehrfilmen entbindet von der Pflicht, Filme von der FSK prüfen zu lassen und entspricht einer Freigabe ohne Altersbeschränkung.

KINDER BIS 5 JAHRE
dürfen öffentliche Kinovorstellungen prinzipiell nur in Begleitung von PP(2) oder EP(3) besuchen

KINDER VON 6 BIS 13 JAHREN
dürfen öffentliche Kinovorstellungen ab 20:00 Uhr nur in Begleitung von PP(2) oder EP(3) besuchen

(1)  FSK-Freigaben erfolgen auf der Grundlage der §§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Veranstalter, die fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes verstoßen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

NEU! DESKRIPTOREN: Bei Filmen mit Start ab Juli 2023 stellt die FSK pro Film ein bis drei sogenannte Deskriptoren zur Verfügung, um Familien eine bessere Orientierung bei der Medienauswahl zu bieten und die Gründe für FSK-Freigaben transparent zu machen. Wir veröffentlichen diese ab sofort zusammen mit der FSK-Freigabe der Filme.

(2)  PP = Personensorgeberechtigte Personen sind Personen, denen nach dem BGB die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies nur die Eltern.

(3)  EP = Erziehungsbeauftragte Personen sind Personen, die über 18 Jahre alt sind und aufgrund einer Vereinbarung mit PP Erziehungsaufgaben wahrnehmen. Sie müsssen eine – von einem Elternteil – unterschriebene, schriftliche Bestätigung (der sogenannt "Mutti-Zettel") vorweisen. Diese muss Kontaktdaten enthalten, in welcher die erziehungsbeauftragte Person und das Kind namentlich genannt sowie Ort und Datum der Beauftragung angegeben sind. (VORLAGE ALS PDF). EP sind auch Personen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreuen.

GONZO! NEWSLETTER BESTELLEN

Wenn ihr nichts verpassen wollt, meldet euch doch zu unserem > GONZO!-NEWSLETTER  an.

GONZO! freut sich auf Euch!